Jedes Unternehmen sollte ein Interesse daran haben, dass es gar nicht zu einem Compliance-Fall kommen kann. Die Kanzlei bietet Ihnen verschiedene Instrumente, um präventive Compliance zu betreiben.
Jedes Unternehmen sollte seine Compliance-Risikien identifizieren, analysieren und bewerten.
Die Risikobeurteilung ist das Fundament für sämtliche nachfolgenden Maßnahmen.
Es bedarf übergeordneter Grundsätze und Verpflichtungen, die die Compliance-Kultur im Unternehmen widerspiegeln.
Die Kanzlei hilft Ihnen bei der Implementierung eines maßgeschneiderten Compliance-Management-Systems auf Basis dieser Grundsätze.
Die Mitarbeiter sollten von Anfang an mit der Thematik Compliance vertraut gemacht werden und sensibilisiert werden.
Regelmäßige Schulungen sind hier ein fester Bestandteil einer guten Compliance-Kultur.
Die Einhaltung von Compliance-Zielen sollte regelmäßig überprüft werden.
Die Kanzlei hilft Ihnen bei der Überwachung oder der Festlegung von Kriterien zur Überwachung.
Herr Rechtsanwalt Bockholt steht Ihnen auch als Ombudsmann zur Verfügung.
Er hat über lange Jahre Untersuchungen zu Verstößen gegen Gesetze aber auch ethische Verhaltensregeln durchgeführt.
Typische Verhaltensmuster aber auch risikobehaftete Strukturen sind ihm bekannt.
Nutzen Sie diese internationale Erfahrung, um Ihre Geschäftskultur durch weitere vertrauensstiftende Maßnahmen zu stärken.
Werden innerhalb des Unternehmens Gesetzesverstöße aufgedeckt, sollte man schnell handeln.
Fällt im Rahmen der Internen Revision, aber auch Stichproben-Überprüfungen Fehlverhalten auf, sollte dies genauestens aufgedeckt werden.
Sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, sollten genauestens dokumentiert werden.
Die Dokumentation ist zur Haftungsminimierung und späteren Nachvollziehbarkeit unerlässlich.
Aufgedeckte Lücken und Schwächen von Prozessen sollten beseitigt werden. Hier sollte man nicht sparen, da Täter, Schwächen des System "gnadenlos" ausnutzen.
Compliance-Verstöße sollten angemessen sanktioniert werden. Es geht hier nicht nur um die "Denunziation" Einzelner, sondern um das Setzen einer Signalwirkung.